Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Betroffenen frühzeitig erörtert werden. Wesentliche Schritte hierzu waren die o.g. Veranstaltungen, deren Ergebnisse als Grundlage für die Erstellung des ISEK mit VU gedient haben. In einem weiteren Schritt wird nun das ISEK mit VU in der Zeit
vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026
in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Zimmer Nr. 305, Hauptstraße 4, 97638 Mellrichstadt, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt. Um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 09776 608-67) wird gebeten. Zudem kann das ISEK mit VU im o.g. Zeitraum auf der Homepage der Stadt Mellrichstadt unter folgendem Link abgerufen werden:
Entwurfsbericht in der Fassung vom 16.12.2025
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im o.g. Zeitraum zum ISEK mit VU zu äußern.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die vorbereitenden Untersuchungen unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der vorbereitenden Untersuchungen nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. Art. 13 DSGVO: Name und Anschrift der Personen, welche Stellungnahmen abgeben, werden gespeichert. Grundlage für die Datenerhebung ist die Umsetzung des Beteiligungsverfahrens nach § 137 BauGB, um die Stellungnahmen zuordnen und auch eine entsprechende Rückmeldung geben bzw. bei Unklarheiten nachfragen zu können. Die Daten werden für die Dauer des Beteiligungsverfahrens bis zum Ende der Rechtsmittelfrist gegen den Satzungserlass gespeichert und danach gelöscht.
Parallel zur Beteiligung der Betroffenen erfolgt gemäß § 139 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, um die betroffenen Stellen am Verfahren zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Mellrichstadt zu geben. Die Beteiligung erfolgt anhand des gleichen Planstands wie bei der Beteiligung der Betroffenen. Die beteiligten Stellen werden außerdem in diesem Zuge darum gebeten, über die von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Untersuchungsgebietes von Bedeutung sein könnten, Aufschluss zu geben.