ISEK

Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung über die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen sowie zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB

 

Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Betroffenen frühzeitig erörtert werden. Wesentliche Schritte hierzu waren die o.g. Veranstaltungen, deren Ergebnisse als Grundlage für die Erstellung des ISEK mit VU gedient haben. In einem weiteren Schritt wird nun das ISEK mit VU in der Zeit

 

vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026

 

in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Zimmer Nr. 305, Hauptstraße 4, 97638 Mellrichstadt, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt. Um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 09776 608-67) wird gebeten. Zudem kann das ISEK mit VU im o.g. Zeitraum auf der Homepage der Stadt Mellrichstadt unter folgendem Link abgerufen werden:

 

Entwurfsbericht in der Fassung vom 16.12.2025

 

Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im o.g. Zeitraum zum ISEK mit VU zu äußern.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die vorbereitenden Untersuchungen unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der vorbereitenden Untersuchungen nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Gem. Art. 13 DSGVO: Name und Anschrift der Personen, welche Stellungnahmen abgeben, werden gespeichert. Grundlage für die Datenerhebung ist die Umsetzung des Beteiligungsverfahrens nach § 137 BauGB, um die Stellungnahmen zuordnen und auch eine entsprechende Rückmeldung geben bzw. bei Unklarheiten nachfragen zu können. Die Daten werden für die Dauer des Beteiligungsverfahrens bis zum Ende der Rechtsmittelfrist gegen den Satzungserlass gespeichert und danach gelöscht.

 

Parallel zur Beteiligung der Betroffenen erfolgt gemäß § 139 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, um die betroffenen Stellen am Verfahren zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Mellrichstadt zu geben. Die Beteiligung erfolgt anhand des gleichen Planstands wie bei der Beteiligung der Betroffenen. Die beteiligten Stellen werden außerdem in diesem Zuge darum gebeten, über die von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Untersuchungsgebietes von Bedeutung sein könnten, Aufschluss zu geben.

Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Stadt Mellrichstadt

Fortschreibung ISEK (Bezugsebene: Stadtgebiet inkl. Stadtteile)
Fortschreibung VU (Bezugsebene: Untersuchungsgebiet Altstadt Mellrichstadt)

Dokumentation des Bürger-Workshops am 20.05.2025


Mit neuen Ideen und Projekten möchte die Stadt Mellrichstadt ihre zukünftige Entwicklung weiter voranbringen. Gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern will sie – unter der Moderation und Mitwirkung der Planungsbüros HWP Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg sowie Popien und Partner aus München – Potenziale entwickeln und ein Handlungskonzept erarbeiten. Im Fokus steht insbesondere die Altstadt von Mellrichstadt, deren Identität es zu bewahren und deren Struktur es zu verbessern gilt. Die von den Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Ideen sollen in ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) einfließen – als Fortschreibung des ISEK aus dem Jahr 2007.

Die Stadt Mellrichstadt verspricht sich viel vom Planungsprozess zur Fortschreibung des ISEK, das im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit entsprechenden Mitteln zu 80 % gefördert wird. Das förderfähige Konzept soll dazu dienen, die zukünftige Entwicklung Mellrichstadts sowie die Zielvorgaben für die Stadtentwicklung an die Erfordernisse des wirtschaftlichen, demografischen und klimatischen Wandels anzupassen. Ziel ist es außerdem, die Altstadt als attraktives Zentrum für Einheimische und Besucher zu entwickeln. Gleichzeitig soll mit dem Konzept gewährleistet werden, dass der Baubestand in der Altstadt unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben gesichert sowie in angemessener Weise modernisiert und umgenutzt werden kann.

Es liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger Mellrichstadts, umsetzungs- und förderfähige Projekte im Rahmen der Städtebauförderung zu initiieren. Dabei ist die Stadt ganz wesentlich auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die Stadt freut sich daher über eine aktive Beteiligung am Planungsprozess.

Handlungsfelder / Arbeitskreise

Insbesondere folgende Handlungsfelder werden im Rahmen des Planungsprozesses vertieft behandelt:

Aufwertung der Altstadt
Tourismus und Naherholung
Kultur und Freizeit
Lebenswertes Wohnen
Gesundheit, Bildung und Soziales
Einzelhandel, Wirtschaft und Gewerbe
Verkehr und Mobilität
Freiraum, Ökologie und Klima

Planungsprozess

Im März 2024 erfolgte durch die Regierung von Unterfranken die Bewilligung der Fördermittel zur Durchführung der Fortschreibung des ISEK und der VU.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurden erste Informationen zum ISEK-Planungsprozess sowie erste Untersuchungsergebnisse seitens der beauftragten Planer anhand mehrerer Beamer-Folien vorgestellt. Die Auftaktveranstaltung am 11. Juni 2024 diente der Diskussion zentraler Handlungsschwerpunkte für die zukünftige Entwicklung Mellrichstadts – mit besonderem Fokus auf die Altstadtentwicklung. Dabei wurden neben den kernstädtischen Themen auch die Belange der einzelnen Stadtteile beleuchtet. Zudem wurden einige Best-Practice-Beispiele aus anderen Städten und Gemeinden präsentiert. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit, wichtige Ziele und Handlungsbedarfe aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger zu identifizieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiteten zentrale Themen und Handlungsfelder für die Entwicklung Mellrichstadts und seiner Altstadt heraus, die in den nächsten Planungsschritten weiter vertieft werden.

Als weitere Veranstaltungen sind vier themenspezifische Arbeitskreise sowie ein Bürgerworkshop vorgesehen.

Zur Ermittlung des konkreten Handlungsbedarfs in der Altstadt wird dort eine schriftliche Eigentümerbefragung mittels Fragebogen durchgeführt. Mit Blick auf die weiteren städtebaulichen Entwicklungsabsichten im Altstadtbereich ist die Mitwirkung der Eigentümer von großer Bedeutung. Die Befragung dient nicht nur der fachlichen Informationsgewinnung, sondern soll auch die Einschätzungen und Vorstellungen der Eigentümer in den weiteren Planungsprozess von ISEK und VU einfließen lassen.

Basierend auf den Ergebnissen der verschiedenen Veranstaltungen wird ein vorläufiger Endbericht zur Fortschreibung von ISEK und VU erstellt. Dieser Bericht wird gemäß § 139 BauGB den zuständigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übermittelt. Die eingegangenen Rückmeldungen werden geprüft und bei Bedarf in den Bericht eingearbeitet.

Anschließend wird der vorläufige Endbericht dem Stadtrat vorgestellt.

Im Oktober oder November 2025 ist eine Abschlussveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure geplant, bei der die Ergebnisse der Fortschreibung von ISEK und VU präsentiert werden.

Der gesamte Planungsprozess endet im Dezember 2025 mit der Beschlussfassung des Stadtrats über den finalen Endbericht zur Fortschreibung des ISEK mit VU.