Bekanntmachungen

Forschungsprojekt "Heimat - mehr als ein Gefühl" ab 17.09.2025

Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? – Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Heimatprojekt

Information über den SuedLink-Baustart in der Stadt Mellrichstadt

Die Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink.
Nach gründlicher Prüfung der Planfeststellungsunterlagen, Berücksichtigung öffentlicher Beteiligung und Abwägung aller Faktoren erlässt die Bundesnetzagentur gemäß § 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in Kürze für den Abschnitt D2 in Bayern (südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. bis Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) einen Planfeststellungsbeschluss – die Erlaubnis für den Bau von SuedLink. Durch die Bauvorbereitung, die Baudurchführung und den Kabeltransport kann es, teilweise auch kurzfristig, zu Beeinträchtigungen wie Lärm- und Staubemissionen sowie Verkehrsbehinderungen kommen. 

Bauvorbereitung und Baulogistik
Für den Bau von SuedLink ist es notwendig, Baumaschinen und Baumaterial zur Baustelle zu transportieren. Dafür werden, soweit möglich, öffentliche Straßen und (private) Feldwege genutzt. Letztere werden ertüchtigt und bei Bedarf verbreitert. Ziel ist es, den öffentlichen Verkehr und die Bevölkerung so wenig wie möglich zu behindern. Um von der bestehenden Wegeführung zum Arbeitsstreifen zu gelangen, werden vorübergehend Baustraßen errichtet. 

Beauftragte Baufirmen
Die Tiefbauleistungen wie die Herstellung von Kabelgräben und geschlossenen Bohrungen, von Kabelabspulplätzen sowie von Zufahrts- und Schwertransportstraßen wird das Bauunternehmen Leonhard Weiss übernehmen.

Baudurchführung, Installation von Kabelschutzrohren sowie Rückverfüllung'
Im Regelfall werden die beiden Kabelschutzrohre für die später einzuziehenden SuedLink-Erdkabel in einen offenen Kabelgraben gelegt. Hierfür werden die verschiedenen Bodenschichten einzeln entnommen und getrennt gelagert. Sobald der Graben vollständig ausgehoben ist, wird Bettungsmaterial in die Grabensohle eingebracht. Darauf werden die Kabelschutzrohre gelegt und am Übergang zur Muffe, dem Verbindungselement zwischen zwei Kabelenden, mit einer Endkappe verschlossen. Die Einhaltung von Vorgaben zu Bodenkunde, Archäologie und Kampfmitteln wird über die Baubegleitung kontrolliert und dokumentiert. Zum Ende der Bauarbeiten werden die ausgehobenen Bodenschichten in ihrer ursprünglichen Reihenfolge rückverfüllt und die Oberfläche wieder hergestellt. 

Dort, wo Straßen und Gewässer gekreuzt werden, kommen geschlossene Bauweisen zum Einsatz. Damit kann unterbohrt werden, ohne einen Graben ausheben zu müssen. In der Regel kommt das HDD-Verfahren (Horizontalspülbohrung) zum Einsatz. Dazu wird zunächst eine Pilotbohrung durchgeführt. Danach wird der Durchmesser der Pilotbohrung auf die benötigte Größe erweitert und das jeweilige Kabelschutzrohr durch die Bohrung gezogen. Die Größe der Baustelleneinrichtungsflächen (Start- und Zielgrube) ist von der Länge und Tiefe der Bohrung abhängig. Nach Abschluss der Erdarbeiten werden alle für den späteren Kabeltransport und Kabeleinzug nicht mehr benötigten Flächen zurückgebaut. 

Die Dauer der Baudurchführung in offener und geschlossener Bauweise ist pro Bauabschnitt flexibel und wird entsprechend der Anforderungen festgelegt. Der Rückbau erfolgt stets schrittweise nach Abschluss jedes Bauabschnitts.

Bauzeiten
Für den Trassenbau (ohne den späteren Kabeleinzug) gelten unterschiedliche Bauzeiten. Für die offene Bauweise ist vorgesehen, dass die Baufirmen in der Regel montags bis freitags tagsüber von voraussichtlich 7 bis 18 Uhr arbeiten. An geschlossenen Querungen (z.B. HDD-Bohrverfahren) ist grundsätzlich geplant, dass die Baufirmen von Montag bis Samstag 24 Stunden arbeiten. In Ausnahmen kann es auch an Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten an geschlossenen Querungen kommen.

Kabelschwerlasttransport, Kabeleinzug und Vermuffung
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Rekultivierung und Zwischenbewirtschaftung

Der Bereich über den Erdkabeln darf nach Abschluss der Arbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt, jedoch nicht bebaut, oder mit tiefwurzelnden Bäumen bepflanzt werden. TransnetBW rät nach Ende der Bauphase und vor der Wiederaufnahme der regulären landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu einer Zwischenbewirtschaftung.

Informationen über den Baustart in der Stadt Mellrichstadt der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt Weitere Informationen zum Bau vom SuedLink entnehmen Sie den weiteren Ankündigungen in Ihrer Gemeinde. Die genauen Termine werden gesondert öffentlich bekannt gegeben. Bei Interesse an unserem SuedLink Bau-Newsletter melden Sie sich gerne über die Anmeldemaske unter folgendem Link an:

suedlink.com/id-n

 

Bauinfomärkte

Besuchen Sie uns gerne bei den anstehenden Bauinfomärkten jeweils von 15:00-19:00 Uhr an folgenden Tagen: 

 

  • 23.06. Mellrichstadt, Oskar-Herbig-Halle, Bahnhofstraße 17, 97638 Mellrichstadt

  • 24.06. Grafenrheinfeld, Kulturhalle Hermasweg 1A, 97506 Grafenrheinfeld

  • 25.06. Oerlenbach, Wilhelm-Hegler-Halle, Am Feuerstein 37, 97714 Oerlenbach

  • 27.06. Strahlungen, Günter-Burger Halle Karlsbergstraße 2a, 97618 Strahlungen

     

    Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. 

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung: 

TransnetBW GmbH  

Tel.: 0800 380 470-1 

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

www.suedlink.com

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

Flurneuordnung Eußenhausen 3

Flurneuordnung Eußenhausen 3
Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld

 

Das Verfahren Eußenhausen 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Zusammenlegung Eußenhausen 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! 

Hinweis:

 

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 31.03.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. 

(www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

 

Würzburg, 13.03.2025

gez. Jürgen Eisentraut

Behördenleiter

Flurneuordnung Mellrichstadt 3

Flurneuordnung Mellrichstadt 3
Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld
 

Das Verfahren Mellrichstadt 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungs­gesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Mellrichstadt 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustel­lung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! 

Hinweis:

 

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 31.03.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. 

(www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

 

Würzburg, 13.03.2025

gez. Jürgen Eisentraut

Behördenleiter

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantragtabelle

Bauantragtabelle

Verlegung Grünplatz Sondheim/Grabfeld

Der neue Grüngutsammelplatz in Sondheim/Grabfeld ist ab dem 23.10.2024 nutzbar.

Es wird darum gebeten, ab diesem Zeitpunkt am alten Standort kein Grüngut mehr abzuladen.

Standort ab 23.10.204 - Nähe "Am Oberen Tor"