Bekanntmachungen

Regionalbudget 2027

Regionalbudget 2027 - Bewerbung bis 30.11.2026 möglich! 

Die Streutalallianz wird sich für das Jahr 2027 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € bewerben. Durch dieses Förderprogramm soll eine engagierte, aktive und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung können im Jahr 2027 wieder Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden, die den vorgegebenen Bedingungen entsprechen. 

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, vielgestaltige Kleinprojekte z.B. zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements oder zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt (z.B. Austausch Fliesenspiegel) oder dem laufenden Betrieb (z.B. Mähroboter) dienen, sowie Eigenleistungen (Arbeitsstunden) sind nicht förderfähig.

Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung, Angebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben. Auswahlkriterien sichern dabei die Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes ab. 

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss nach Projektabschluss gewährt. Die tatsächlich entstandenen Ausgaben (i.d.R. Bruttokosten abzüglich Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, mindestens mit 500 €, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der Regelungen im privatrechtlichen Fördervertrag. 

Die Einreichung schriftlicher Förderanfragen ist bis 30.11.2026 möglich. Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet voraussichtlich im Januar 2027 über die Förderfähigkeit. Der Umsetzungsbeginn wird regelmäßig ab Februar 2027 möglich sein. Das Projekt inklusive aller Rechnungszahlungen muss bis 20.09.2027 fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein. 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter streutalallianz.de/regionalbudget

Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen: 

Johannes Föhr (Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz), Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt; Tel. 09776/608-99; E-Mail: info@streutalallianz.de

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit - Veröffentlichung einer Handreichung für altrechtliche Waldkörperschaften

Die Änderungen des Bayerischen Waldgesetzes zum 1. Januar 2026 schaffen mehr Rechtssicherheit und erleichtern die Wiederherstellung der Organisations- und Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften. Die Bayerische Forstverwaltung zeigt, wie betroffene Körperschaften die neuen Regelungen einordnen und die Grundlage für eine zukunftsfähige Waldbewirtschaftung schaffen können. 

Mit der Änderung des Bayerischen Waldgesetzes zum 1. Januar 2026 wurden wichtige Neuregelungen für altrechtliche Waldkörperschaften geschaffen. Bei diesen Waldkörperschaften handelt es sich um historisch gewachsene Gemeinschaften, deren Bestand auf das 17. Bis 19. Jahrhundert zurückreicht und deren Mitglieder zur Nutzung an forstwirtschaftlichen Grundstücken berechtigt sind. Gerade im Hinblick auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die notwendigen Maßnahmen zum Waldumbau ist es entscheidend, dass diese Körperschaften auch heute organisations- und handlungsfähig sind.

Die Gesetzesänderung trägt den besonderen Herausforderungen Rechnung, vor denen altrechtliche Waldkörperschaften stehen. Dazu zählen insbesondere unklare Mitgliedschaftsverhältnisse oder das Fehlen historischer Satzungen. Die neuen Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit und erleichtern es den betroffenen Waldkörperschaften, ihre Handlungsfähigkeit wiederherzustellen und notwendige Entscheidungen für die Bewirtschaftung ihrer Wälder zu treffen und umzusetzen.

Die Bayerische Forstverwaltung informiert in einer neu veröffentlichten Handreichung über die wesentlichen Änderungen des Bayerischen Waldgesetzes. Sie bietet betroffenen altrechtlichen Waldkörperschaften eine Orientierungshilfe und unterstützt sie dabei, die neuen Regelungen einzuordnen und umzusetzen.

Damit steht den altrechtlichen Waldkörperschaften eine wichtige Hilfestellung zur Verfügung, um bestehende organisatorische Herausforderungen zu bewältigen und die Grundlage für eine zukunftsfähige Bewirtschaftung ihrer Wälder zu schaffen.

Die Handreichung ist als Papierausdruck oder als pdf -Datei über das Waldbesitzerportal abrufbar

Waldbesitzer Portal

Teilsanierung am ehemaligen Schloss Wolzogen in Mühlfeld abgeschlossen

Die Stadt Mellrichstadt hat im vergangenen Jahr eine Teilsanierung am ehemaligen Schloss Wolzogen im Ortsteil Mühlfeld durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die straßenseitige Fassade im Sockelbereich sowie das Dach instandgesetzt.

Mit den Maßnahmen trägt die Stadt zum Erhalt des historischen Gebäudes bei und sichert langfristig dessen bauliche Substanz.

Zur Finanzierung der Arbeiten wurden Förderanträge bei der Unterfränkischen Kulturstiftung beim Bezirk Unterfranken, der Bayerischen Landesstiftung, dem Landesamt für Denkmalpflege sowie dem Landratsamt Rhön-Grabfeld gestellt, um den städtischen Eigenanteil zu reduzieren. Bereits ausgezahlt wurden Zuwendungen in Höhe von 4.500 Euro durch die Unterfränkische Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken, 2.000 Euro durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld sowie 5.300 Euro durch die Bayerische Landesstiftung.

Die Stadt Mellrichstadt bedankt sich für die Unterstützung!

    

Text: Isabell Nadorow

Fotos: Manfred Reder

Wasser Härtegrad im VG Bereich

Vollzug der Trinkwasserverordnung für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung

Winterliches Räumen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Gehbahnen

Die Jahreszeit gibt Anlass, unsere Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt nochmals darauf hinzuweisen.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung

Information über den SuedLink-Baustart in der Stadt Mellrichstadt

Die Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink.
Nach gründlicher Prüfung der Planfeststellungsunterlagen, Berücksichtigung öffentlicher Beteiligung und Abwägung aller Faktoren erlässt die Bundesnetzagentur gemäß § 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in Kürze für den Abschnitt D2 in Bayern (südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. bis Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) einen Planfeststellungsbeschluss – die Erlaubnis für den Bau von SuedLink. Durch die Bauvorbereitung, die Baudurchführung und den Kabeltransport kann es, teilweise auch kurzfristig, zu Beeinträchtigungen wie Lärm- und Staubemissionen sowie Verkehrsbehinderungen kommen. 

Bauvorbereitung und Baulogistik
Für den Bau von SuedLink ist es notwendig, Baumaschinen und Baumaterial zur Baustelle zu transportieren. Dafür werden, soweit möglich, öffentliche Straßen und (private) Feldwege genutzt. Letztere werden ertüchtigt und bei Bedarf verbreitert. Ziel ist es, den öffentlichen Verkehr und die Bevölkerung so wenig wie möglich zu behindern. Um von der bestehenden Wegeführung zum Arbeitsstreifen zu gelangen, werden vorübergehend Baustraßen errichtet. 

Beauftragte Baufirmen
Die Tiefbauleistungen wie die Herstellung von Kabelgräben und geschlossenen Bohrungen, von Kabelabspulplätzen sowie von Zufahrts- und Schwertransportstraßen wird das Bauunternehmen Leonhard Weiss übernehmen.

Baudurchführung, Installation von Kabelschutzrohren sowie Rückverfüllung'
Im Regelfall werden die beiden Kabelschutzrohre für die später einzuziehenden SuedLink-Erdkabel in einen offenen Kabelgraben gelegt. Hierfür werden die verschiedenen Bodenschichten einzeln entnommen und getrennt gelagert. Sobald der Graben vollständig ausgehoben ist, wird Bettungsmaterial in die Grabensohle eingebracht. Darauf werden die Kabelschutzrohre gelegt und am Übergang zur Muffe, dem Verbindungselement zwischen zwei Kabelenden, mit einer Endkappe verschlossen. Die Einhaltung von Vorgaben zu Bodenkunde, Archäologie und Kampfmitteln wird über die Baubegleitung kontrolliert und dokumentiert. Zum Ende der Bauarbeiten werden die ausgehobenen Bodenschichten in ihrer ursprünglichen Reihenfolge rückverfüllt und die Oberfläche wieder hergestellt. 

Dort, wo Straßen und Gewässer gekreuzt werden, kommen geschlossene Bauweisen zum Einsatz. Damit kann unterbohrt werden, ohne einen Graben ausheben zu müssen. In der Regel kommt das HDD-Verfahren (Horizontalspülbohrung) zum Einsatz. Dazu wird zunächst eine Pilotbohrung durchgeführt. Danach wird der Durchmesser der Pilotbohrung auf die benötigte Größe erweitert und das jeweilige Kabelschutzrohr durch die Bohrung gezogen. Die Größe der Baustelleneinrichtungsflächen (Start- und Zielgrube) ist von der Länge und Tiefe der Bohrung abhängig. Nach Abschluss der Erdarbeiten werden alle für den späteren Kabeltransport und Kabeleinzug nicht mehr benötigten Flächen zurückgebaut. 

Die Dauer der Baudurchführung in offener und geschlossener Bauweise ist pro Bauabschnitt flexibel und wird entsprechend der Anforderungen festgelegt. Der Rückbau erfolgt stets schrittweise nach Abschluss jedes Bauabschnitts.

Bauzeiten
Für den Trassenbau (ohne den späteren Kabeleinzug) gelten unterschiedliche Bauzeiten. Für die offene Bauweise ist vorgesehen, dass die Baufirmen in der Regel montags bis freitags tagsüber von voraussichtlich 7 bis 18 Uhr arbeiten. An geschlossenen Querungen (z.B. HDD-Bohrverfahren) ist grundsätzlich geplant, dass die Baufirmen von Montag bis Samstag 24 Stunden arbeiten. In Ausnahmen kann es auch an Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten an geschlossenen Querungen kommen.

Kabelschwerlasttransport, Kabeleinzug und Vermuffung
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Rekultivierung und Zwischenbewirtschaftung

Der Bereich über den Erdkabeln darf nach Abschluss der Arbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt, jedoch nicht bebaut, oder mit tiefwurzelnden Bäumen bepflanzt werden. TransnetBW rät nach Ende der Bauphase und vor der Wiederaufnahme der regulären landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu einer Zwischenbewirtschaftung.

Informationen über den Baustart in der Stadt Mellrichstadt der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt Weitere Informationen zum Bau vom SuedLink entnehmen Sie den weiteren Ankündigungen in Ihrer Gemeinde. Die genauen Termine werden gesondert öffentlich bekannt gegeben. Bei Interesse an unserem SuedLink Bau-Newsletter melden Sie sich gerne über die Anmeldemaske unter folgendem Link an:

suedlink.com/id-n

Kontakt für Rückfragen 

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung: 

TransnetBW GmbH  
Tel.: 0800 380 470-1 
E-Mail: suedlink@transnetbw.de 
www.suedlink.com

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantragtabelle

Bauantragtabelle