Bekanntmachungen

Reparaturarbeiten am Gasnetz in der Sondheimer Straße

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund eines Schadens an der Gasleitung in der Sondheimer Straße im Bereich der Unterführung finden ab Montag, 29.06.2026, Reparaturarbeiten statt.

Während der Arbeiten ist der Bereich der Unterführung voll gesperrt. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert.

Wir bitten um Beachtung.

Stadt Mellrichstadt

Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft Hendungen 2

Teilnehmergemeinschaft
Hendungen 2
Der Vorsitzende des Vorstandes
Gz. ALE-UFR-A1-7571-108

BEKANNTMACHUNG

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hendungen 2 behandelt am
Donnerstag, den 09.07.2026 um 17:00 Uhr
im Rathaus Hendungen, Am Kirchplatz 3 in 97640 Hendungen
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:

A) Öffentlicher Teil
1) Verabschiedung der bisherigen Gemeindevertreter aus der Vorstandschaft der TG Hendungen 2
2) Allgemeine Info zum Stand des Verfahrens
3) Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau Nr. 9 Restbauprogramm
4) Beratung zum Abschlussdenkmal
5) Beratung und Beschlussfassung zum Setzen von besonderen Grenzsteinen an der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze in einem öffentlichen Termin
6) Sonstiges

B) Nicht öffentlicher Teil

Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.

Würzburg, den 17.06.2026

Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez. Heribert Römert
Technischer Amtsrat

Einladung

Teilsanierung am ehemaligen Schloss Wolzogen in Mühlfeld abgeschlossen

Die Stadt Mellrichstadt hat im vergangenen Jahr eine Teilsanierung am ehemaligen Schloss Wolzogen im Ortsteil Mühlfeld durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die straßenseitige Fassade im Sockelbereich sowie das Dach instandgesetzt.

Mit den Maßnahmen trägt die Stadt zum Erhalt des historischen Gebäudes bei und sichert langfristig dessen bauliche Substanz.

Zur Finanzierung der Arbeiten wurden Förderanträge bei der Unterfränkischen Kulturstiftung beim Bezirk Unterfranken, der Bayerischen Landesstiftung, dem Landesamt für Denkmalpflege sowie dem Landratsamt Rhön-Grabfeld gestellt, um den städtischen Eigenanteil zu reduzieren. Bereits ausgezahlt wurden Zuwendungen in Höhe von 4.500 Euro durch die Unterfränkische Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken, 2.000 Euro durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld sowie 5.300 Euro durch die Bayerische Landesstiftung.

Die Stadt Mellrichstadt bedankt sich für die Unterstützung!

    

Text: Isabell Nadorow

Fotos: Manfred Reder

Einladung zur öffentlichen Teilnehmerversammlung

Gz.: ALE-UFR-A2-7576-25-1-46

Flurneuordnung Rödles 4
Gemeinde Bastheim, Landkreis Rhön-Grabfeld


EINLADUNG


Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine
öffentliche Teilnehmerversammlung


Tagesordnung:
1. Wertermittlung und Holzbestandswerte
2. Sonstiges


Die Versammlung findet statt
am 20.07.2026, um 18:30 Uhr,

in der Besengauscheuer (Geckenauer Str. 6, 97654 Bastheim)
 

Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen.

Gäste sind willkommen.


Würzburg, den 27.04.2026
 

Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft

gez. Frank Stöhling
Baurat

Wasser Härtegrad im VG Bereich

Vollzug der Trinkwasserverordnung für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung

Winterliches Räumen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Gehbahnen

Die Jahreszeit gibt Anlass, unsere Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt nochmals darauf hinzuweisen.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung

Forschungsprojekt "Heimat - mehr als ein Gefühl" ab 17.09.2025

Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? – Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Heimatprojekt

Information über den SuedLink-Baustart in der Stadt Mellrichstadt

Die Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink.
Nach gründlicher Prüfung der Planfeststellungsunterlagen, Berücksichtigung öffentlicher Beteiligung und Abwägung aller Faktoren erlässt die Bundesnetzagentur gemäß § 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in Kürze für den Abschnitt D2 in Bayern (südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. bis Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) einen Planfeststellungsbeschluss – die Erlaubnis für den Bau von SuedLink. Durch die Bauvorbereitung, die Baudurchführung und den Kabeltransport kann es, teilweise auch kurzfristig, zu Beeinträchtigungen wie Lärm- und Staubemissionen sowie Verkehrsbehinderungen kommen. 

Bauvorbereitung und Baulogistik
Für den Bau von SuedLink ist es notwendig, Baumaschinen und Baumaterial zur Baustelle zu transportieren. Dafür werden, soweit möglich, öffentliche Straßen und (private) Feldwege genutzt. Letztere werden ertüchtigt und bei Bedarf verbreitert. Ziel ist es, den öffentlichen Verkehr und die Bevölkerung so wenig wie möglich zu behindern. Um von der bestehenden Wegeführung zum Arbeitsstreifen zu gelangen, werden vorübergehend Baustraßen errichtet. 

Beauftragte Baufirmen
Die Tiefbauleistungen wie die Herstellung von Kabelgräben und geschlossenen Bohrungen, von Kabelabspulplätzen sowie von Zufahrts- und Schwertransportstraßen wird das Bauunternehmen Leonhard Weiss übernehmen.

Baudurchführung, Installation von Kabelschutzrohren sowie Rückverfüllung'
Im Regelfall werden die beiden Kabelschutzrohre für die später einzuziehenden SuedLink-Erdkabel in einen offenen Kabelgraben gelegt. Hierfür werden die verschiedenen Bodenschichten einzeln entnommen und getrennt gelagert. Sobald der Graben vollständig ausgehoben ist, wird Bettungsmaterial in die Grabensohle eingebracht. Darauf werden die Kabelschutzrohre gelegt und am Übergang zur Muffe, dem Verbindungselement zwischen zwei Kabelenden, mit einer Endkappe verschlossen. Die Einhaltung von Vorgaben zu Bodenkunde, Archäologie und Kampfmitteln wird über die Baubegleitung kontrolliert und dokumentiert. Zum Ende der Bauarbeiten werden die ausgehobenen Bodenschichten in ihrer ursprünglichen Reihenfolge rückverfüllt und die Oberfläche wieder hergestellt. 

Dort, wo Straßen und Gewässer gekreuzt werden, kommen geschlossene Bauweisen zum Einsatz. Damit kann unterbohrt werden, ohne einen Graben ausheben zu müssen. In der Regel kommt das HDD-Verfahren (Horizontalspülbohrung) zum Einsatz. Dazu wird zunächst eine Pilotbohrung durchgeführt. Danach wird der Durchmesser der Pilotbohrung auf die benötigte Größe erweitert und das jeweilige Kabelschutzrohr durch die Bohrung gezogen. Die Größe der Baustelleneinrichtungsflächen (Start- und Zielgrube) ist von der Länge und Tiefe der Bohrung abhängig. Nach Abschluss der Erdarbeiten werden alle für den späteren Kabeltransport und Kabeleinzug nicht mehr benötigten Flächen zurückgebaut. 

Die Dauer der Baudurchführung in offener und geschlossener Bauweise ist pro Bauabschnitt flexibel und wird entsprechend der Anforderungen festgelegt. Der Rückbau erfolgt stets schrittweise nach Abschluss jedes Bauabschnitts.

Bauzeiten
Für den Trassenbau (ohne den späteren Kabeleinzug) gelten unterschiedliche Bauzeiten. Für die offene Bauweise ist vorgesehen, dass die Baufirmen in der Regel montags bis freitags tagsüber von voraussichtlich 7 bis 18 Uhr arbeiten. An geschlossenen Querungen (z.B. HDD-Bohrverfahren) ist grundsätzlich geplant, dass die Baufirmen von Montag bis Samstag 24 Stunden arbeiten. In Ausnahmen kann es auch an Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten an geschlossenen Querungen kommen.

Kabelschwerlasttransport, Kabeleinzug und Vermuffung
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Rekultivierung und Zwischenbewirtschaftung

Der Bereich über den Erdkabeln darf nach Abschluss der Arbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt, jedoch nicht bebaut, oder mit tiefwurzelnden Bäumen bepflanzt werden. TransnetBW rät nach Ende der Bauphase und vor der Wiederaufnahme der regulären landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu einer Zwischenbewirtschaftung.

Informationen über den Baustart in der Stadt Mellrichstadt der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt Weitere Informationen zum Bau vom SuedLink entnehmen Sie den weiteren Ankündigungen in Ihrer Gemeinde. Die genauen Termine werden gesondert öffentlich bekannt gegeben. Bei Interesse an unserem SuedLink Bau-Newsletter melden Sie sich gerne über die Anmeldemaske unter folgendem Link an:

suedlink.com/id-n

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung: 

TransnetBW GmbH  
Tel.: 0800 380 470-1 
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
www.suedlink.com

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantragtabelle

Bauantragtabelle