Bekanntmachungen

Verpachtung

Gaststättenbetrieb „Brauhaus-Grill“

Die Stadt Mellrichstadt

verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt den

Gaststättenbetrieb „Brauhaus-Grill“ in Mellrichstadt, Mühlenweg 3.

Die Gaststätte befindet sich zentral gelegen in unmittelbarer Nähe zum Parkplatz Streuwiese am unteren Stadteingang der Stadt Mellrichstadt.

Neben dem Innenbereich mit insgesamt ca. 30 Sitzplätzen besteht im Sommer die Möglichkeit, den nutzbaren Außenbereich mit ca. 40 bis 50 Sitzplätzen als Biergarten (50 m²) mit zu bewirten.

Die Gaststätte ist mit einer Thekenanlage inkl. Zapfanlage, einer funktionsfähigen Küche und Sitzmobiliar im Innenbereich ausgestattet.

Das Objekt hat eine Gesamtfläche von ca. 62 m²; die Küche mit Theke hat hiervon ca. 24 m² und der vorhandene Nebenraum/Spülküche ca. 7,6 m².
Ein dazugehöriger Lagerraum sowie sanitäre Anlagen sind in Nebengebäuden vorhanden.

Der Beginn der Pacht soll für einen nahtlosen Übergang in Absprache mit den derzeitigen Pächtern erfolgen.
Der Pachtvertrag soll über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren abgeschlossen werden.
Die monatliche Pacht beträgt 600,00 € brutto zzgl. Nebenkosten.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Vorlage eines Nutzungs- und Betreiberkonzeptes (Vorstellung hinsichtlich Gestaltung des Gaststättenbetriebes), persönlichen Angaben (u. a. auch Qualifikationsnachweise und Referenzen), einer Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes und eines Führungszeugnisses (Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde) bis einschließlich 30.04.2025 an die Stadt Mellrichstadt, Hauptstraße 4, 97638 Mellrichstadt oder per E-Mail an mail(at)vg-mellrichstadt.de

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Hergenhan unter der Telefonnummer 09776/608-20 zur Verfügung.

Stadt Mellrichstadt

Kraus
1. Bürgermeister

Dorferneuerung Junkershausen 4

Bekanntgabe
 

Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Junkershausen 4 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen

vom 28.04.2025 mit 12.05.2025

in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Hinweis:

Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.

Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten ab dem 31.03.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken
auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. (https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php).

 

Würzburg, den 25.03.2025

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

 

 

gez. Frank Stöhling
Baurat

Flurneuordnung Eußenhausen 3

Flurneuordnung Eußenhausen 3
Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld

 

Das Verfahren Eußenhausen 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Zusammenlegung Eußenhausen 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! 

Hinweis:

 

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 31.03.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. 

(www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

 

Würzburg, 13.03.2025

gez. Jürgen Eisentraut

Behördenleiter

Flurneuordnung Mellrichstadt 3

Flurneuordnung Mellrichstadt 3
Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld
 

Das Verfahren Mellrichstadt 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungs­gesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Mellrichstadt 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustel­lung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! 

Hinweis:

 

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 31.03.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. 

(www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

 

Würzburg, 13.03.2025

gez. Jürgen Eisentraut

Behördenleiter

Flurneuordnung Hendungen 2

Flurneuordnung Hendungen 2
Gemeinde Hendungen
Landkreis Rhön-Grabfeld

BEKANNTMACHUNG

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat nach der Neuwahl des Vorstands in seiner konstituierenden
Sitzung vom 06.02.2025
Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:

1. Verabschiedung von Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand
2. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im Vorstand, Sachverständige für die Wertermittlung, Entschädigung der Vorstandsmitglieder
2.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsgesetz
–FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen
2.2. Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands"
2.3. Bestellung des Wegebaumeisters
2.4. Bestellung des Pflanzmeisters
2.5. Benennung von Sachverständigen zur Wertermittlung
2.6. Sitzungen des Vorstands
2.7. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
2.8. Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt)
3. Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
3.1. Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE –
3.2. Darlehensaufnahme
3.3. Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später Beiträge) nach § 19 FlurbG
3.4. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeits- und Fuhrleistungen)
3.5. Bestellung der Kassenprüfer
4. Datenschutz
5. Sonstiges
5.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen
5.2. Schutz der neu gebauten Wege
5.3. Schutz von Bodendenkmälern
5.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände
5.5. Landzwischenerwerb
5.6. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt
5.7. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
5.8. Bekanntmachungen
5.9. Bekanntmachung dieser Niederschrift

Eine Kopie der Niederschrift, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken
und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE – liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
vom 04.04.2025 mit 05.05.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, Wetterstr. 4, 97618 Heustreu
und
in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt

Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten,
Herrn Norbert Heurig, Bahrastraße 1, 97640 Hendungen eingesehen werden.

Würzburg, 24.02.2025
gez. Sina Ackermann
Technische Oberinspektorin

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantragtabelle

Bauantragtabelle

Verlegung Grünplatz Sondheim/Grabfeld

Der neue Grüngutsammelplatz in Sondheim/Grabfeld ist ab dem 23.10.2024 nutzbar.

Es wird darum gebeten, ab diesem Zeitpunkt am alten Standort kein Grüngut mehr abzuladen.

Standort ab 23.10.204 - Nähe "Am Oberen Tor"

EHRENAMT IM FOKUS

Die Veranstaltungsreihe für ehrenamtlich Engagierte im Landkreis Rhön Grabfeld

Hier geht`s zum Programm 2025