Bekanntmachungen

Flurneuordnung und Dorferneuerung Hendungen 2

Gemeinde Hendungen, Landkreis Rhön-Grabfeld

Bekanntmachung

Die Teilnehmergemeinschaft Hendungen 2 beabsichtigt landwirtschaftliche Flächen zu verpachten.

In der Zeit vom 04.12. bis 18.12.2023 liegen
in der VG Mellrichstadt, Hauptstraße 4, 97638 Mellrichstadt und
in der VG Heustreu, Wetterstraße 4, 97618 Heustreu

während der allgemeinen Dienststunden eine Karte und ein Verzeichnis der zur Verpachtung anstehenden Flächen aus.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hendungen 2 hat zur Verpachtung folgende Kriterien beschlossen:

1) Die Pachtzeit soll am 01.01.2024 beginnen und am 31.12.2025 enden. Eine Verlängerung der Pachtzeit wird in Aussicht gestellt, längstens jedoch bis zur tatsächlichen Verwertung durch die Teilnehmergemeinschaft.
2) Obstbäume dürfen nicht entfernt werden.
3) Stehen Obstbäume auf einem Grundstück wird kein Zuschlag auf den Pachtpreis erhoben aber auch keine Minderung in Ansatz gebracht.
4) Die Nutzung der Flächen hat nahc der guten fachlichen Praxis zu erfolgen.
5) Der Pachtpreis ist für jedes Flurstück unmissverständlich als Gesamtpachtpreis anzugeben.
6) Die Grenzsteine sind zu erhalten.
7) Unterverpachtung ist nicht gestattet.

Pachtangebote können bis spätestens 20.12.2023 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Pachtangebot TG Hendungen2" abgegeben werden.

Den verschlossenen Umschlag senden Sie bitte an:

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg

Würzburg, den 06.11.2023

Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft

Heribert Römert
Technischer Amtsrat

Flurneuordnung Hollstadt 3

Gemeinde Hollstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Hollstadt 3 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 16.01.2024 an die Stelle
des bisherigen Rechtszustands.

Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.04.2024 in Kraft.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche
und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebe­ner Weise bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird ange­ordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereini­gungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektro­nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Ein­legung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und ent­faltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, kön­nen innerhalb von vier Monaten ab dem 09.10.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unter­franken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

Würzburg, 22.09.2023

gez. Manfred Stadler
Baudirektor

Friedhöfe der Stadt Mellrichstadt

Hier finden Sie die neue Friedhofssatzung und die neue Friedhofsgebührensatzung der Friedhöfe der Stadt Mellrichstadt.

 

SuedLink Informiert

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeiter von Transnet BW und TenneT zur Verfügung,

TransnetBW GmbH

Telefon: 0800 3804701 | E-Mail: suedlink(at)transnetbw.de

TenneT TSO GmbH

Telefon: 0921 50740-5000 | E-Mail: suedlink@tennet.eu